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Diese Großmutter in Berlin überlegt, wie sie Ihrer Enkelin ihren Nachlass vererben kann, damit die Enkelin erbt

Erben und Vererben Berlin

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Erben und Vererben in Berlin – um diese Themen geht es, wenn Sie sich Fragen wie „Braucht man ein Testament?” oder „Was ist eigentlich ein Berliner Testament?” stellen. Ein guter Tipp: Nehmen Sie doch einfach einmal Papier und Stift zur Hand. Zeichnen Sie auf, wer etwas von Ihnen erben würde, wenn Sie heute sterben würden. Sind Sie zufrieden mit dem Ergebnis? Vielleicht fällt Ihnen aber auch auf, dass die gesetzliche Erbfolge einen entfernten Verwandten in Berlin ausschließt, den Sie selbst aber gern berücksichtigen würden. Wie sieht es mit dem Vererben von einem Unternehmen in Berlin aus, das vielleicht Ihr ganz persönliches Lebenswerk ist? Oder wollen Sie Ihr Vermögen (oder auch nur einen Teil davon) einer wohltätigen Organisation „vermachen”?

Oder fällt Ihnen beim Thema Erben und Vererben in Berlin auf, dass Ihr missratener Neffe zu einem Viertel erbberechtigt ist, wenn es allein nach dem Gesetz geht? Und wollen Sie verhindern, dass Ihre Ehefrau in diesem Fall Ihre geliebte und kostbare Briefmarkensammlung verkaufen müsste, um den ungeliebten Erben zufriedenzustellen? In diesem Fall beantwortet sich die Frage „Braucht man ein Testament?” von selbst: Ja, Sie brauchen ein Testament, wenn Sie nicht wollen, dass die gesetzliche Erbfolge ohne Berücksichtigung Ihrer persönlichen Wünsche eintritt. Dies gilt ganz besonders dann, wenn es um größere Werte geht – zum Beispiel für das Vererben von Unternehmen in Berlin. Und für diesen Zweck ist juristischer Rat besonders wichtig.

Wenn Sie das Thema Erben und Vererben bisher verdrängt haben (das ist nur allzu menschlich) und keine Verfügungen für den Fall Ihres Todes getroffen haben, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Um diese zu ändern, braucht man ein Testament oder einen Erbvertrag. Die gesetzliche Erbfolge geht davon aus, dass das Vermögen des Verstorbenen auf die Nachkommen übergeht. Bei Verheirateten erbt auch der Ehegatte. Wenn der Verstorbene keine Nachkommen hat, kommen andere Verwandte zum Zuge – je nach dem Grad der Verwandtschaft. Viele Ehegatten erleben in puncto Erben und Vererben in Berlin einige Überraschungen. Sie finden sich in einer Erbengemeinschaft wieder – manchmal mit entfernten Verwandten, zu denen vorher kaum ein Kontakt bestand. Insbesondere beim Vererben von Unternehmen in Berlin kann dies sehr ärgerlich sein. Denn plötzlich können Menschen über das Unternehmen mitbestimmen, die sich vor dem Tod des Erblassers kaum darum gekümmert haben.

Um unerwünschte Ergebnisse der gesetzlichen Erbfolge auszuschließen, kann der Erblasser weitgehend selbst bestimmen, wer sein Erbe sein soll. Das Gesetz bevorzugt die Wünsche des Verstorbenen. Der letzte Wille gilt. So können sich im sogenannten Berliner Testament auch die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Dieses Berliner Testament kann natürlich auch außerhalb der Stadt Berlin aufgesetzt werden. Völlig verhindern lässt sich die gesetzliche Erbfolge jedoch nicht. Denn diejenigen, die durch ein Testament ausgeschlossen werden, haben oft den Anspruch auf einen Pflichtteil. Viele Prozesse in Berlin gehen genau darum – um die Existenz oder die Höhe von Pflichtteilsansprüchen, die von Verwandten geltend gemacht werden.

Ein Testament ist in Berlin am besten beim Notar aufgehoben damit das Vererben so funktioniert wie vorgestellt

Ärger und Streit um die Vermögensnachfolge lassen sich vermeiden, wenn man einen Rechtsanwalt oder Notar in Berlin aufsucht, um sich umfassend über das Thema Erben und Vererben zu informieren. Dabei sollten Sie als Erstes festlegen, wer – rechtlich gesehen – in Ihre Fußstapfen treten soll. Danach stellt sich die Frage, wie sich dieser Wunsch am effektivsten erfüllen lässt: durch ein Testament oder durch einen Erbvertrag? Während ein Testament eigenhändig erstellt werden kann, müssen Sie einen Erbvertrag notariell beurkunden lassen. Ein selbst verfasstes Testament ist deshalb – auf den ersten Blick – preiswerter. Wozu einen Notar in Berlin bezahlen, wenn man ein Testament (auch ein Berliner Testament) handschriftlich selbst aufsetzen kann?

Viele Menschen suchen einen Notar in Berlin allein deswegen nicht auf, weil sie die Kosten eines Notars umgehen wollen. Und es stimmt auch: Ein Notar erhält für seine fachlichen Leistungen eine gesetzlich vorgesehene Gebühr. Und wenn ein Testament handschriftlich erstellt und unterschrieben wird, ist es zunächst voll gültig – auch wenn es ohne jede juristische Beratung verfasst wurde. Doch oft schleichen sich inhaltliche Fehler ein, die mit der Beratung durch einen Rechtsanwalt in Berlin oder Notar in Berlin nicht passiert wären. Jeder mit Erbrecht befasste Rechtsanwalt in Berlin kann eine Vielzahl von Fällen erzählen, in denen selbstverfasste Testamente ohne Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar in Berlin zu handfesten Streitigkeiten unter den Erben und Nicht-Erben geführt haben. Die Schlichtung solcher Streitigkeiten kostet viel Geld – und manchmal gehen Jahrzehnte ins Land, bis auch die letzte Erbfrage geklärt ist.

fachmännicher Rat ist in berlingefragt beim Erben und Vererben

Gerade die Kostenfrage spricht nicht dagegen, einen Rechtsanwalt und Notar in Berlin vor der Erstellung eines Testaments aufzusuchen, um sich beraten zu lassen – sie spricht eher dafür. Langfristig kann der Gang zum Notar sogar den Bestand eines ganzen Vermögens sichern. Außerdem muss der Erbnachweis durch einen Erbschein erfolgen, der durch das Nachlassgericht in Berlin ausgestellt wird. Und auch hierfür entstehen Kosten. Wenn ein notarielles Testament vorhanden ist, kann der Erbnachweis schon dadurch erbracht werden. Man vermeidet ein oft kostspieliges Erbscheinverfahren. Die vor einem Notar in Berlin errichtete letztwillige Verfügung erspart dadurch Kosten. Vor allem erhalten Sie durch die rechtliche Beratung eines Volljuristen eine optimale Gestaltung Ihrer Erbfolge – so, wie Sie es für den Fall Ihres Todes wünschen.

Die gesetzliche Erbfolge in Berlin

 

Die gesetzlich vorgesehene Erbfolge tritt ein, wenn kein Testament oder kein Erbvertrag vorhanden ist. Außerdem hat die im Gesetz geregelte Erbfolge Einfluss auf die Pflichtteilsansprüche derjenigen, die durch ein Testament oder einen Erbvertrag als Erbe ausgeschlossen wurden. Nach dem Gesetz sind die Verwandten des Verstorbenen die Erben. Das sind zunächst die direkten Nachkommen (Kinder, Enkel usw.), danach diejenigen, die von einer gemeinsamen dritten Person abstammen (Eltern, Geschwister usw.). Wenn Sie vermeiden wollen, dass die gesetzliche Erbfolge eintritt und wollen, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod so aufgeteilt wird, wie Sie es wünschen, sollten Sie ein Testament aufsetzen. Es ist wichtig, sich hierfür rechtlich beraten zu lassen.

Testament schreiben in Berlin

 

Ein Testament, das vom Erblasser eigenhändig geschrieben und unterschrieben ist, ist voll gültig. Dieser letzte Wille eines Verstorbenen darf bei der Erbfolge nicht unberücksichtigt bleiben. Wenn es ums Erben und Vererben geht, schließt ein gültiges Testament die gesetzlichen Regelungen zur Erbfolge weitgehend aus. Wenn Sie selbst ein Testament schreiben wollen, achten Sie bitte darauf, dies an einem Ort zu hinterlegen, an dem es leicht aufgefunden werden kann. Um jedoch sicher zu sein, dass Ihr Wille auch rechtlichen Bestand hat, sollten Sie sich von einem Notar beraten lassen. Dadurch ersparen Sie Ihren Erben auch die Kosten für einen Erbschein, der vom Nachlassgericht in Berlin erstellt wird.

 

Testament beim Notar in Berlin hinterlegen

 

Ein Notar berät Sie umfassend, wenn es darum geht, die Tücken des deutschen Erbrechts zu umgehen. Er hilft Ihnen dabei, eine optimale Erbfolge zu finden, die genau Ihren Wünschen entspricht. Er hilft Ihnen vor allem bei der juristisch korrekten Formulierung Ihrer Wünsche – denn manch ein Testament in Berlin konnte allein deswegen nicht durchgesetzt werden, weil die gewählten Worte unklar waren und den zu erforschenden wahren Willen des Erblassers nicht möglich machten. Auch die Hinterlegung eines notariellen Testaments beim Amtsgericht in Berlin trägt zu dieser Sicherheit bei. Denn dadurch wird sichergestellt, dass der schriftlich hinterlegte letzte Wille auch aufgefunden wird. Laut Notarstatistik der Bundesnotarkammer gab es im Jahr 2016 im Land Berlin 750 Notare.

 

Vererben von Unternehmen in Berlin

 

Das Erben und Vererben von Unternehmen ist an viele gesetzliche Regelungen gebunden, die wiederum aus einer Vielzahl von Rechtsgebieten stammen. Diese Regelungen entsprechen in vielen Fällen nicht den Wünschen des Erblassers. Um eine gewünschte Erbfolge für ein Unternehmen möglich zu machen, sind komplexe Festlegungen in einem Testament oder einem Erbvertrag nötig. Manchmal empfiehlt es sich sogar, die Rechtsform des Unternehmens zu ändern, um eine gewünschte Nachfolge zu erreichen. Und gerade beim Vererben von Unternehmen spielen auch Steuern eine bedeutende Rolle. Lassen Sie sich deshalb juristisch beraten, damit Sie für den Fall Ihres Todes Ihr Unternehmen in sicheren Händen wissen wollen.

 
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