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Kündigung Arbeitsvertrag hier muss ein Anwalt für Arbeitsrecht helfen

Arbeitsrecht in Berlin

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Was tun bei einer Kündigung? Was tun bei einer Abmahnung? Viele Menschen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen und dieses bedroht sehen, stellen sich diese Fragen. Für die Rechte von Arbeitnehmern werden Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Berlin Charlottenburg und Rechtsanwälte in anderen Bezirken Berlins tätig. Wer seinen Arbeitsplatz erhalten oder eine höhere Abfindung aushandeln will, beauftragt oft einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Charlottenburg. Die Experten für Arbeitsrecht setzen die Rechte ihrer Mandanten durch.

Viele gewonnene Prozesse vor dem Arbeitsgericht oder im Vorfeld eines Urteils ausgehandelte höhere Abfindungen beweisen es, dass sich die Beratung durch einen Experten für Arbeitsrecht in Berlin lohnt. Was tun bei einer Kündigung? Was tun bei einer Abmahnung? Wer informiert ist und sich an einen Spezialisten für Arbeitsrecht in Berlin wendet, hat auf jeden Fall gute Chancen, sich gegen eine aus seiner Sicht ungerechtfertigte Abmahnung in Berlin Charlottenburg zu verteidigen. Auch die Erfolgsquoten bei Kündigungsschutzklagen in Berlin sind hoch. Zu den Erfolgen zählen insbesondere nicht nur Urteile zu Gunsten der Arbeitnehmer, sondern auch Einigungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um ein Urteil in einem Prozess zu vermeiden. Diese Einigungen sind oft mit hohen Abfindungen verbunden.

Das Arbeitsrecht ist ein sehr differenziertes Rechtsgebiet, das sich etwa seit der Mitte des 18. Jahrhunderts entwickelt hat – etwa zeitgleich mit der Industrialisierung. Zwar gehört das Arbeitsrecht systematisch zum Privatrecht, das wiederum auf der Gleichberechtigung der Vertragspartner beruht. Faktisch ist es jedoch in der Regel so, dass der Arbeitgeber in einer besseren wirtschaftlichen Lage ist und der Arbeitnehmer für seine Existenzsicherung auf den Bestand seines Arbeitsplatzes angewiesen ist. Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II (Letzteres ist als „Hartz IV” bekannt) reichen meist nicht aus, um die im Laufe des Lebens gewachsenen Ansprüche an den Lebensstandard zu erfüllen.

Gespräch bei einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Beratung

Für einen Arbeitnehmer in Berlin ist die Frage „Was tun bei einer Kündigung?” manchmal existenziell. Er ist als Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber in der Praxis in einer schwächeren Position. Deshalb versucht das Arbeitsrecht hier einen Ausgleich zu finden, indem es dem Arbeitnehmer viele Rechte gewährt – unter anderem den Kündigungsschutz und den Schutz vor ungerechtfertigten Abmahnungen, die meist im Vorfeld einer beabsichtigten Kündigung durch den Arbeitgeber ausgesprochen werden. So gibt es für die Erteilung einer Abmahnung in Berlin Charlottenburg oder anderswo sowie für den Ausspruch einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung bestimmte Voraussetzungen. Werden diese Voraussetzungen nicht eingehalten, ist beispielsweise eine Kündigung nicht wirksam.

Was tun bei einer Kündigung? Sollte man in Fällen aus dem Arbeitsrecht in Charlottenburg – insbesondere bei einer Kündigungsschutzklage in Berlin – einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Anspruch nehmen? Die Antwort lautet in den meisten Fällen ja. Zwar besteht in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht noch nicht die Pflicht, sich von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen. In der Regel ist es jedoch äußerst sinnvoll, wenn ein Arbeitnehmer aus Charlottenburg einen ortsnahen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Charlottenburg mit der Durchsetzung seiner Ansprüche beauftragt. Dies ist schon aus dem einfachen Grunde vernünftig, dass nur ein Experte für Arbeitsrecht in Charlottenburg einschätzen kann, ob eine Klage überhaupt Aussicht auf Erfolg hat und Ihnen somit eine fundierte Antwort auf die Frage „Was tun bei einer Kündigung?” geben kann.

Frau ist schockiert wegen Kündigung

So lassen sich häufig schon vorab hohe Kosten sparen, die im Fall eines Prozesses auf den Arbeitnehmer zukommen. Juristen vor Ort können in der Regel auch besser einschätzen, wie die regionale Handhabung des Arbeitsrechts in Berlin in der Praxis aussieht und wie die Frage „Was tun bei einer Kündigung?” gerade für Arbeitnehmer in der Hauptstadt kompetent beantwortet werden kann. Denn auch wenn die maßgeblichen Vorschriften zum Arbeitsrecht in Berlin vom Bund geregelt werden, so kann Berlin als Bundesland doch einige Einzelheiten auch selbst regeln. Schließlich gehört das Arbeitsrecht zur konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes (Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG): Solange der Bund bestimmte einzelne Fragen aus dem Arbeitsrecht nicht regelt, können die Länder hierzu eigene Vorschriften erlassen. Es ist nicht zuletzt hilfreich, wenn Anwälte für Arbeitsrecht über langjährige Erfahrung verfügen und die Usancen der praktischen Handhabung des Arbeitsrechts in Berlin kennen. Die Frage „Was tun bei einer Kündigung?” kann je nach Einzelfall – und dazu gehört auch der Ort des Arbeitsverhältnisses – unterschiedlich beantwortet werden.

Für Fälle aus dem Arbeitsrecht in Charlottenburg ist erstinstanzlich das Arbeitsgericht in Berlin am Magdeburger Platz 1 zuständig. Die zweite Instanz ist das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, das im selben Gebäude angesiedelt ist. Das Landesarbeitsgericht entscheidet in zweiter Instanz, wenn gegen das Urteil eines Arbeitsgerichts ein Rechtsmittel eingelegt wurde. Wegen der Vielzahl der Fälle aus dem Arbeitsrecht in Charlottenburg, Wilmersdorf, Mitte, Spandau, Friedrichshain-Kreuzberg und anderen Bezirken Berlins sind beim Arbeitsgericht Berlin Fachkammern eingerichtet worden, die sich nach dem jeweils betroffenen Beruf und Gewerbe richten. So gibt es zum Beispiel Fachkammern für den Handel, für das Baugewerbe und die Metallindustrie. Wie die einzelnen Klagen verteilt werden, richtet sich nach dem Geschäftsverteilungsplan. Damit eine Zuordnung erleichtert und somit das gesamte Verfahren beschleunigt werden kann, empfiehlt sich bereits in der Klageschrift, die von Rechtsanwälten für Arbeitsrecht in Charlottenburg eingereicht werden kann, die Angabe der Branchenzugehörigkeit des Arbeitgebers.

Fälle aus dem Arbeitsrecht in Charlottenburg werden von einem Kammergericht entschieden. Ein solches Kammergericht für Arbeitsrecht in Berlin ist mit einem Berufsrichter und zwei Laienrichtern besetzt. Dabei stammt ein Laienrichter aus dem Arbeitgeber-, der andere aus dem Arbeitnehmerkreis. Eine Klage kann schriftlich eingereicht oder bei der Geschäftsstelle zu Protokoll gegeben werden. Hierfür wird in der Geschäftsstelle Hilfe angeboten – allerdings darf hier kein rechtlicher Rat erteilt werden. Die Klage gegen eine Kündigung muss innerhalb von drei Wochen nach dem Zugang der Kündigung erklärt werden. Zunächst wird dann ein sogenannter Gütetermin vereinbart, bei dem der Richter als Vermittler fungiert. Oft einigen sich die Parteien schon bei diesem Termin – zum Beispiel auf eine höhere Abfindung. Denn vielen Arbeitnehmern geht es bei der Frage „Was tun bei einer Kündigung?” selbstverständlich in erster Linie um die finanziellen Aspekte. Erfolgt keine Einigung, wird ein Termin vor der Kammer angesetzt. Die Möglichkeit zur Beilegung des Streits besteht dann aber immer noch fort. Wenn aber ein Urteil in einem Fall aus dem Arbeitsrecht in Berlin gesprochen wird, kann innerhalb einer Frist von einem Monat Berufung eingelegt werden.

Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Charlottenburg berät seine Mandanten umfassend. Wer als Arbeitnehmer vor der Frage „Was tun bei einer Abmahnung?” oder „Was tun bei einer Kündigung?” steht, sollte die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Berlin nicht scheuen – auch nicht aus Kostengründen. Denn einerseits ist das Risiko sehr hoch, ohne fachliche Unterstützung einen Prozess zu verlieren und für die Gerichtskosten aufkommen zu müssen. Andererseits besteht auch für Fälle aus dem Arbeitsrecht in Charlottenburg, Wilmersdorf und anderen Bezirken der Hauptstadt die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe (PKH). In der Regel übernimmt es der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Charlottenburg, einen Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe zu stellen. Kein Arbeitnehmer sollte also allein aus finanziellen Gründen vor einer Kündigungsschutzklage zurückschrecken und damit die Frage „Was tun bei einer Kündigung?” mit „Nichts” beantworten. Denn gerade bei guten Erfolgsaussichten wird einem Antrag auf PKH stattgegeben. So ist kein Arbeitnehmer einer Kündigung schutzlos ausgeliefert.

 

Verhalten bei einer Abmahnung

 

Was tun bei einer Abmahnung? Auf diese Frage kann keinesfalls eine pauschale Antwort gegeben werden, denn es gibt verschiedene Möglichkeiten. Man kann zum Beispiel beim Arbeitgeber einen Widerspruch einlegen oder eine Gegendarstellung zur Personalakte einreichen. Außerdem ist es immer wichtig, Beweismittel zu sichern. Oft kann man in einem persönlichen Gespräch versuchen, den Arbeitgeber zu einer Rücknahme der Abmahnung zu bewegen. Eine Entschuldigung anlässlich einer Abmahnung in Berlin Charlottenburg, bei der man als betroffener Arbeitnehmer sein Gesicht wahrt, wirkt manchmal Wunder. Vermeiden Sie in jedem Gespräch und in jeder schriftlichen Stellungnahme übereilte Rechtfertigungen oder Zugeständnisse. Schließlich kann die Rücknahme einer unberechtigten Abmahnung aber auch juristisch erstritten werden. Wenden Sie sich am besten an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Charlottenburg. Denn ein Experte in Berlin kann Ihnen die besten Tipps geben, wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können – das muss nicht immer auf dem Gerichtsweg sein. Ein Spezialist für Arbeitsrecht in Berlin kann Ihnen zum Beispiel bei der Formulierung einer Gegendarstellung zur Abmahnung helfen.

 

Fristen bei Kündigung einhalten

 

Was tun bei einer Kündigung? Auf jeden Fall darf man nicht zu lange warten. Denn bei nahezu jeder ordentlichen Kündigung müssen Fristen eingehalten werden. Das gilt übrigens für beide Parteien – Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Rechtsgrundlagen für Kündigungsfristen können sich aus dem individuellen Arbeitsvertrag, tarifvertraglichen Regelungen oder dem Gesetz ergeben. Nach § 622 BGB gilt eine Grundkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder dem Monatsende. Diese Frist gilt unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber muss bei längeren Arbeitsverhältnissen dagegen auch längere Kündigungsfristen beachten. Beispiele:

  • 2 Jahre Arbeitsverhältnis: Kündigungsfrist 1 Monat zum Ende des Kalendermonats
  • 5 Jahre: 2 Monate
  • 8 Jahre: 3 Monate
  • 10 Jahre: 4 Monate
  • 12 Jahre: 5 Monate
  • 15 Jahre: 6 Monate
  • 20 Jahre: 7 Monate

Nach dem Zugang einer Kündigung besteht für den Arbeitnehmer eine Frist von drei Wochen für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage in Berlin.

 

Kündigungsschutzklage

 

Was tun bei einer Kündigung? Wer eine Kündigung nicht akzeptieren will, kann beim zuständigen Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage in Berlin einreichen. In einem Fall, in dem es um Arbeitsrecht in Charlottenburg oder einem anderen Bezirk Berlins geht, ist diese Klageart sehr häufig. Ein Anwaltszwang besteht in erster Instanz nicht. Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Charlottenburg empfiehlt sich aber auf jeden Fall. Wer als Arbeitnehmer rechtsschutzversichert ist, hat eine gute Position, weil vor dem Arbeitsgericht in erster Instanz die Besonderheit besteht, dass jede Seite ihren Anwalt selbst bezahlen muss – selbst dann, wenn der Prozess gewonnen wird. Wer nicht rechtsschutzversichert ist und die Kosten für einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Charlottenburg sparen möchte, geht trotzdem das Risiko ein, im Falle einer Niederlage die Gerichtskosten zahlen zu müssen. Die Höhe der Kosten orientiert sich am Streitwert, der sich wiederum nach dem Brutto-Monatslohn bemisst. Häufig enden Kündigungsschutzklagen vor einem Gerichtsurteil mit einem Vergleich, bei dem sich beide Parteien unter Aufrechterhaltung der Kündigung auf eine höhere Abfindung einigen.

 
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