Kind leidet unter Ehestreit)

Scheidungsanwalt in Charlottenburg

Scheidungsanwalt in Charlottenburg ist ein praktisch wichtiges Rechtsgebiet. Experten wie Fachanwältin für Familienrecht Sabine Lutz in Berlin Charlottenburg empfehlen in familienrechtlichen Fragen wie Scheidung, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt oder Ehevertrag die Beratung durch spezialisierte Anwälte. Mit dem Thema Scheidungsanwalt in Charlottenburg und Verfahrenskostenhilfe in Berlin sind nicht nur Rechtsanwälte befasst, sondern auch Gerichte, Behörden und Sozialarbeiter. Anfragen wie „Scheidungsanwalt in Charlottenburg”, „Scheidungsanwalt Berlin Charlottenburg”, „Familienrecht Berlin Charlottenburg” oder „Was kostet ein Scheidungsanwalt?” sind häufig. Und wenn es ums Geld geht, ist natürlich auch die Frage nach Verfahrenskostenhilfe in Berlin wichtig. Und diese vielen Anfragen zeigen die praktische Relevanz des Themas im alltäglichen Leben.

Dieser Artikel wurde verfasst von Rechtsanwältin Sabine Lutz in Berlin Charlottenburg. Sie ist Fachanwältin für Familienrecht mit all seinen Themen wie: Trennung, Scheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhaltsberechnung, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Zugewinnausgleichsansprüche, Scheidungsfolgenvereinbarung.
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Wo finde ich einen guten Scheidungsanwalt in Berlin?

Wer auf der Suche nach einem Scheidungsanwalt in oder einen Scheidungsanwalt in Charlottenburg ist, hat eine große Auswahl. Trotz der großen Anwaltsdichte in der Hauptstadt können sich auf Familienrecht spezialisierte Juristen wie Rechtsanwältin Sabine Lutz in Berlin Charlottenburg nicht über mangelnde Beschäftigung beklagen. Das liegt unter anderem daran, dass bei einem Scheidungsprozess Anwaltspflicht besteht. Anwaltspflicht – das heißt, dass sich bei einem Scheidungsprozess die Ehegatten durch Anwälte vertreten lassen müssen. Dadurch wird schon vom Gesetzgeber die große Bedeutung der Ehe unterstrichen. Es soll verhindert werden, dass eine Trennung zu ungerechten Ergebnissen führt, die den Grundentscheidungen des Gesetzes widersprechen. Zwei dieser Grundentscheidungen sind die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie die zentrale Orientierung aller Entscheidungen am Kindeswohl. Dies gilt für Scheidungsanwalt in Charlottenburg und ganz Deutschland. Zudem sollen übereilte Scheidungen vermieden werden.

Was muss ich bei einer Scheidung beachten?

In den meisten Fällen werden die Ehegatten mit Scheidungsanwalt in Charlottenburg erst dann konfrontiert, wenn in der Ehe Probleme auftauchen. Spätestens dann, wenn zumindest einer der Partner zur Scheidung entschlossen ist, kommen familienrechtliche Vorschriften zum Tragen. Juristen wie Rechtsanwältin Sabine Lutz in Berlin Charlottenburg beraten Eheleute in diesen Fällen umfassend. In der Praxis des Familienrechts in Berlin spiegelt sich auch die Entwicklung dieses Rechtsgebiets in Deutschland wider. Das Familienrecht mit seinen Regelungen zur Scheidung, zum Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und zum Ehevertrag hat sich sehr verändert. Ein Scheidungsanwalt in Berlin muss sich deswegen ständig fortbilden, um immer auf dem neuesten Stand des Familienrechts zu sein.
Besonders die Abkehr vom Schuldprinzip zum Zerrüttungsprinzip im Scheidungsrecht hat das Scheidungsanwalt in Charlottenburg und Deutschland fundamental geändert. Diese Regelung wurde in der Bundesrepublik in den 1970er Jahren eingeführt – in der DDR war dies schon seit den 1960er Jahren geltendes Recht. Nach dem Zerrüttungsprinzip kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie objektiv gescheitert ist. Es kommt nicht mehr darauf an, ob einer der Ehepartner mehr oder weniger schuld an dem Scheitern der Ehe ist. Seitdem wird vor deutschen Familiengerichten weniger häufig „schmutzige Wäsche” gewaschen - was nicht heißt, dass die Fachanwältin für Familienrecht Sabine Lutz als Scheidungsanwalt in Charlottenburg auch häufig mit emotionalen Fragen befasst ist. Als professionelle Anwältin versteht sie es, ihr juristisches Fachwissen als Scheidungsanwalt in Charlottenburg mit Einfühlsamkeit und psychologischem Fingerspitzengefühl zu kombinieren.

Aber auch die Einführung der Lebenspartnerschaft – einer Art Ehe für gleichgeschlechtliche Menschen – hat dem Scheidungsanwalt in Charlottenburg und ganz Deutschland ein neues Gesicht verliehen. Schwule und lesbische Paare hatten im Jahr 2001 erstmals die Möglichkeit, ihrer Beziehung einen „amtlichen Segen” zu geben. Sie bekamen dadurch mehr Rechte, aber selbstverständlich auch mehr Pflichten, die sich auf die Lebenspartnerschaft beziehen. So suchten immer mehr gleichgeschlechtliche Paare Rat bei Experten für Scheidungsanwalt in Charlottenburg. Eine Mehrheit der Deutschen und der Berliner akzeptiert heutzutage diese neue Form der Gemeinschaft zweier Menschen, die noch vor einigen Jahrzehnten undenkbar war. Und so wurde im Jahr 2017 vom Bundestag beschlossen, dass die Ehe nicht mehr auf eine Partnerschaft zwischen Mann und Frau beschränkt sein solle.

Was kostet ein Scheidungsanwalt?

Seit dem 1. Oktober 2017 gilt in Deutschland die Ehe für alle. Schwule und lesbische Paare können jetzt heiraten – und sich entsprechend auch scheiden lassen. So werden jetzt auch Fragen wie „Was kostet ein Scheidungsanwalt in Charlottenburg?” oder „Wo finde ich einen Scheidungsanwalt in Berlin?” von gleichgeschlechtlichen Paaren gestellt werden. Das Scheidungsanwalt in Charlottenburg und ganz Deutschland wird sich jetzt auch in der Praxis ändern. Die Frage „Was kostet ein Scheidungsanwalt?” wird von Schwulen und Lesben wohl aber erst in der Zukunft gestellt werden. Denn die meisten Ehen dauern sieben Jahre oder länger. In der Praxis des Scheidungsanwalts in Charlottenburg könnte es aber durchaus passieren, dass nach den ersten spektakulären Eheschließungen von gleichgeschlechtlichen Paaren bald die ersten Scheidungen anstehen und ein Scheidungsanwalt in Charlottenburg die Lebenspartner über ihre Chancen, Rechte und Pflichten im Fall der Trennung einer Ehe informiert.

Eine große praktische Rolle für Experten im Familienrecht und Scheidungsanwälte in Berlin spielt auch das internationale Scheidungsanwalt in Charlottenburg. Denn die Hauptstadt ist eine international geprägte Metropole. So wie Berlin Einwohner aus vielen Ländern der Erde hat, gibt es hier auch viele Ehen zwischen Angehörigen verschiedener Staaten. Auch in diesen Ehen kann es Konflikte geben, die zur Auflösung einer Ehe führen und die Arbeit eines Scheidungsanwalts in Charlottenburg nötig machen. Gerade in solchen Fällen wird die Hinzuziehung eines auf Scheidungsanwalt in Charlottenburg spezialisierten Experten wie Rechtsanwältin Sabine Lutz in Berlin Charlottenburg wichtig. Denn nur ein ausgewiesener Spezialist ist in der Lage, die oft schwierigen Rechtsfragen, die unterschiedliche Rechtssysteme mit teilweise widersprechenden Wertentscheidungen betreffen, zu lösen. Diese Probleme tauchen beispielsweise beim Kindesunterhalt in Berlin oder im Ausland auf. Scheidungsanwalt in Charlottenburg ist somit in der Praxis ein sehr komplexes Thema.

Kind und streitende Eltern

Ein Ehevertrag spielt heute im Scheidungsanwalt in Charlottenburg eine große Rolle – ist in der Praxis aber immer noch die Ausnahme. Heute regeln zwar mehr Menschen als früher Unterhalts- oder Sorgerechtsfragen bereits vor der Ehe, die meisten Menschen vertrauen aber immer noch darauf, dass die Ehe ein Leben lang hält – und darauf ist sie ja auch ausgerichtet. Denn die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Sogar die Statistik gibt dieser Grundentscheidung des Gesetzgebers recht. Denn die meisten Ehen werden nicht geschieden. Allerdings scheitert in Deutschland jede dritte Ehe vor dem Ablauf von 25 Jahren. Besonders dann, wenn beide oder einer der Ehepartner ein großes Vermögen in die Ehe einbringen, empfehlen Fachleute den Abschluss eines Ehevertrags, um Streitigkeiten bei einer Trennung schon im Vorfeld zu vermeiden.

Scheidungsanwalt in Charlottenburg wird aber nicht nur in den Kanzleien von Juristen wie der Scheidungsanwältin Sabine Lutz in Berlin Charlottenburg relevant. Auch im Sozialsystem müssen oft familienrechtliche Fragen gelöst werden. Deshalb geht es auch in den Jobcentern Tempelhof-Schöneberg, Neukölln, Steglitz-Zehlendorf oder Charlottenburg-Wilmersdorf um Fragen wie Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt oder Kindergeld, wenn die Ansprüche auf Arbeitslosengeld II geklärt werden müssen. Wenn Eheleute untereinander Streitigkeiten haben, müssen sich auch die Sachbearbeiter der Jobcenter in Berlin um die Lösung familienrechtlicher Fragen im Zusammenhang mit finanziellen Ansprüchen kümmern.

Was muss man beim Trennungsjahr beachten?

Düsseldorfer Tabelle

Im Zusammenhang mit Scheidungsanwalt in Charlottenburg stellen sich viele Paare auch die Frage, was es mit dem sogenannten Trennungsjahr auf sich hat. Dieses Trennungsjahr hat der Gesetzgeber in den 1970er Jahren eingeführt, um bei einer einvernehmlichen Scheidung sicherzustellen, dass ein Ehepaar keine vorschnelle Entscheidung über die Auflösung der Ehe trifft. Das heißt:

  • Wenn sich beide Partner einig sind, dass sie ihre Ehe auflösen möchten, müssen sie vorher mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben.
  • Ist dies der Fall und stimmen beide Partner der Scheidung zu, gilt die Ehe als gescheitert. Der Scheidung steht dann rechtlich nichts mehr im Wege.

Aber was heißt Trennung?

Muss einer der beiden Partner aus der Wohnung ausziehen oder müssen sich beide Partner jeweils eine neue Wohnung suchen? Nein. Es ist auch ausreichend, wenn die Partner weiterhin unter einer Adresse gemeldet sind, aber eine konsequente "Trennung von Tisch und Bett" vollziehen. Das heißt: Sie führen innerhalb derselben Wohnung zwei Haushalte. Sie schlafen getrennt und versorgen sich jeweils selbst. Auch ein gemeinsamer Kühlschrank steht dann der Annahme eines Getrenntlebens nicht entgegen, wenn klar geregelt ist, welche Lebensmittel wem gehören.
Um sich über die Einzelheiten dieses Trennungsjahres zu informieren, sollten sich die betroffenen Paare möglichst an einen Anwalt oder eine Anwältin für Scheidungsanwalt in Charlottenburg wenden. Hier erhalten sie Rat zum Getrenntleben. Dadurch wird verhindert, dass es im Fall einer vorzeitigen Einreichung des Scheidungsantrags zu Problemen kommt.

Was kostet ein Scheidungsanwalt? Diese Frage wird im Zusammenhang mit Scheidungsanwalt in Charlottenburg oft von Menschen gestellt, die ihre Ehe offiziell beenden möchten. Rechtsanwältin Sabine Lutz als Scheidungsanwalt in Charlottenburg verweist darauf, dass nicht nur der Rechtsanwalt bei einem Verfahren im Scheidungsanwalt in Charlottenburg Geld kostet. Die Mindestkosten einer Scheidung sind geregelt im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und im Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG). Neben den Gebühren für einen Scheidungsanwalt in Berlin oder einen Scheidungsanwalt in Charlottenburg kommen auch Gerichtskosten hinzu. Als sehr grobe Faustregel lässt sich sagen, dass bei einer einverständlichen Scheidung die Partner in etwa mit einem Monatseinkommen rechnen müssen – wenn nicht ein größeres Vermögen vorhanden ist oder andere Tatsachen hinzukommen.

Ein seriöser Scheidungsanwalt in Charlottenburg wird allerdings für jeden Einzelfall eine zuverlässige Antwort auf die Frage „Was kostet ein Scheidungsanwalt in Charlottenburg?” geben können. Spezialisten für Scheidungsanwalt in Charlottenburg wie Rechtsanwältin Sabine Lutz beraten Ihre Mandanten umfassend – dazu gehören natürlich auch Kostenfragen. Seriöse Experten für Scheidungsanwalt in Charlottenburg warnen vor Werbeaussagen wie „Kostengünstige Online-Scheidung” oder dubiose Versprechen, eine Scheidung zum Dumpingpreis zu bekommen. Denn es gilt im Scheidungsanwalt in Charlottenburg und in ganz Deutschland, dass die Gebühren gesetzlich geregelt sind. Honorarvereinbarungen dürfen nicht unter diesen gesetzlichen Vorgaben liegen. Dazu kommt die Möglichkeit staatlicher Unterstützung durch Verfahrenskostenhilfe in Berlin.

Wer sich im Zusammenhang mit Scheidungsanwalt in Charlottenburg an erfahrene Juristen wendet, die sich auf dieses Rechtsthema spezialisiert haben, geht auf jeden Fall auf Nummer sicher – und findet auch eine kompetente Antwort auf die Frage „Was kostet ein Scheidungsanwalt?”. Scheidungsanwalt in Charlottenburg wird nicht nur dann relevant, wenn eine Ehe geschieden werden soll. Experten wie Scheidungsanwältin Sabine Lutz in Berlin Charlottenburg geben auch bei anderen Problemen im Zusammenhang mit familienrechtlichen Fragen gerne Rat. Die professionelle Arbeit eines Scheidungsanwalts in Charlottenburg hilft oft dabei, dass sich Partner am Ende doch noch gütlich einigen und vernünftige Lösungen für die Auflösung einer Ehe finden.

Was ist der Zugewinnausgleich?

Was passiert mit dem Vermögen nach einer Scheidung? Im Zusammenhang mit dieser wichtigen Frage stößt man immer wieder auf den Begriff des Zugewinnausgleichs. Als Zugewinn bezeichnet man den Zuwachs des Vermögens in einer Ehe von deren Beginn bis zu deren Ende. Das Prinzip des Zugewinnausgleichs ist einfach: Was während des Bestehens der Ehe erwirtschaftet wurde, wird bei der Auflösung der Ehe geteilt. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, wer diesen Gewinn erwirtschaftet hat. Wenn zum Beispiel in einer Ehe ausschließlich die Ehefrau Geld verdient hat, muss das so entstandene Vermögen mit dem Ehemann geteilt werden. Dies gilt allerdings nicht für Vermögen, das bereits in die Ehe eingebracht wurde. Wie so oft im Recht gibt hierzu natürlich Ausnahmen. Das grundsätzliche Prinzip der Zugewinngemeinschaft kann durch Vereinbarung der Eheleute in einem Ehevertrag geändert werden.

Scheidung und Sorgerecht

Die Eltern sind gegenüber ihrem Kind verpflichtet, für dessen persönliches Wohl und dessen Vermögen zu sorgen sowie das Kind gesetzlich zu vertreten. Das ist der Begriff der elterlichen Sorge. Grundsätzlich besteht das gemeinschaftliche Sorgerecht der Eltern auch nach der Scheidung weiter. Der Gesetzgeber erwartet, dass sich die Eltern darüber gemeinschaftlich einigen. Bei einem Streit über das Sorgerecht muss das Familiengericht entscheiden. Bei dieser Entscheidung steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. Wenn sich Eheleute scheiden lassen möchten und aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind, die noch nicht erwachsen sind, muss das Familiengericht eine Entscheidung über das Sorgerecht treffen. Hier geht es nicht nur um das Umgangsrecht und die Entscheidung darüber, wo das Kind leben soll. Auch der Unterhalt des Kindes muss geregelt werden.

Unterhalt

Der Kindesunterhalt sorgt bei einer Trennung oder Scheidung immer wieder für Streitigkeiten im Scheidungsanwalt in Charlottenburg. Auch der Ehegattenunterhalt ist ein häufiges Streitthema, mit dem sich ein Scheidungsanwalt in Charlottenburg befassen muss. Wer von einem Gericht in Berlin zum Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt oder Geschiedenenunterhalt verpflichtet wird, ist zur regelmäßigen finanziellen Unterstützung seines Partners oder Ex-Partners verpflichtet. Meist trifft diese Pflicht den wirtschaftlich Stärkeren. Die Höhe des Unterhaltsanspruchs richtet sich unter anderem danach, inwieweit der begünstigte Ehepartner in der Lage ist, seinen Unterhalt selbst zu bestreiten oder seinen Anspruch auf Unterhalt gegenüber dem Verpflichteten zu begrenzen.

Verfahrenskostenhilfe in Berlin

Nach den §§ 76 ff. FamFG kann jeder Beteiligte Verfahrenskostenhilfe in Berlin beantragen, wenn es um einen Prozess im Familienrecht geht. Verfahrenskostenhilfe in Berlin ist natürlich an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Das Gesetz stellt zum einen bestimmte Bedingungen an die finanzielle Situation - zum anderen müssen auch die Erfolgsaussichten einer Klage geprüft werden. Wer sich an einen Scheidungsanwalt in Charlottenburg wendet, fragt oft zuerst nach Verfahrenskostenhilfe in Berlin. Das verwundert nicht. Die Kosten für eine Scheidung setzen sich nicht nur aus den Kosten für einen Scheidungsanwalt in Charlottenburg zusammen, sondern auch die Gerichtskosten fallen erheblich ins Gewicht. Es gibt viele Mittel und Wege, die Kosten eines Scheidungsprozesses zu mindern. Ihr Scheidungsanwalt in Charlottenburg wird Sie gleich zu Beginn über die Kostenfrage eines Prozesses im Familienrecht und die Möglichkeiten der Verfahrenskostenhilfe in Berlin aufklären, sodass Sie von Anfang an finanzielle Sicherheit haben.

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Der Autor

Rechtsanwältin Sabine Lutz –
seit über 20 Jahren eigene Kanzlei in Berlin

Ich lege Wert darauf, bei anstehenden Konflikten möglichst außergerichtlich und einvernehmlich im Interesse aller Beteiligten eine Einigung herbeizuführen und die Durchführung einer einverständlichen Scheidung zu regeln.

Als Fachanwältin für Familienrecht ist mein Tätigkeitsschwerpunkt das Familienrecht mit all seinen Themen wie: Trennung, Scheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhaltsberechnung, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Zugewinnausgleichsansprüche, Scheidungsfolgenvereinbarung.

Neben meinem weiteren Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht habe ich auch auf anderen Rechtsgebieten - wie das Zivilrecht und Wirtschaftsrecht - umfassende Kenntnisse, Berufserfahrung und einen umfassenden Erfahrungsschatz. Mein Tätigkeitsfeld ist daher sehr individuell und persönlich, auf die jeweiligen individuellen Bedürfnisse und rechtlichen Möglichkeiten zugeschnitten.


Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht

Sabine Lutz
Savignyplatz 6
10623 Berlin Wilmersdorf

Telefon:030 85405260
Telefax: 030 85405265
E-Mail:info@anwaltskanzlei-lutz.de
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Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag 09:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch und Freitag 09:30 Uhr bis 16:30 Uhr
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Individuelle Termine zu anderen Zeiten sowie Haus- oder Firmenbesuche sind ebenfalls möglich.


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Redaktion: Kai Kruel

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