Steuerstrafrecht in Berlin, Wiese Schlichting Rechtsanwälte und Steuerberater

Steuerstrafrecht in Berlin

Steuerstrafrecht in Berlin: Neben Rückzahlungen befürchten viele Steuerpflichtige auch Geldstrafen oder Freiheitsstrafen. Mit einem Fachanwalt für Steuerrecht in Berlin ist man als Beschuldigter auf der sicheren Seite.

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Steuerstrafrecht in Berlin – wer sich auf diesem Gebiet kompetent beraten lassen möchte, wendet sich an die Rechtsanwälte und Steuerberater Wiese Schlichting GbR Berlin und Birkenwerder.

In den letzten Jahren ist besonders die Frage einer strafbefreienden Selbstanzeige in Berlin in das Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt. Was feststeht: Die Selbstanzeige in Berlin ist kein Automatismus für Straffreiheit. Es gibt hier viele Einzelheiten zu bedenken. Wer kein Risiko eingehen möchte, lässt sich in dieser Frage von einem Fachanwalt für Steuerrecht in Berlin beraten.

So ist zum Beispiel der Zeitpunkt einer Selbstanzeige in Berlin entscheidend für die Frage, ob diese die erwünschte Wirkung hat. Ist bereits ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung in Gange, hat die Selbstanzeige in der Regel keine strafbefreiende Wirkung mehr. Für Fragen des Steuerstrafrechts in Berlin ist es für jeden Betroffenen deshalb außerordentlich wichtig, sich sachverständigen Rat von erfahrenen Juristen einzuholen. Denn oft stellt sich die angenommene Tat gar nicht als strafbar heraus (es handelt sich juristisch gar nicht um eine Steuerhinterziehung) oder sie ist nicht mehr verfolgbar, zum Beispiel aufgrund einer Verjährung. Wer hier nicht vorsichtig ist, kann seine Situation durch eine Selbstanzeige in Berlin möglicherweise noch verschlechtern.

An wen kann ich mich für eine Selbstanzeige in Berlin wenden?

In der auf Steuerstrafrecht in Berlin spezialisierten Kanzlei haben die Anwälte mit dem Thema Selbstanzeige in Berlin schon viele Erfahrungen gewonnen. In der Praxis spielen hier vor allem Fingerspitzengefühl und Kenntnisse über den Umgang mit Steuerstrafsachen bei den Berliner Behörden eine Rolle. Die Anwälte in den Kanzleien in Berlin und Birkenwerder sind schon seit über einem Jahrzehnt intensiv mit der Materie befasst. Neben der Prüfung, ob eine Selbstanzeige in Berlin im konkreten Fall ratsam ist, übernehmen die Juristen Verhandlungen mit Steuerbehörden und Staatsanwaltschaften. Dazu müssen oft umfangreiche Steuermaterialien gesichtet und analysiert werden. Die Anwälte der Rechtsanwälte und Steuerberater Wiese Schlichting GbR Berlin sehen ihre Hauptaufgabe darin, während des gesamten Verfahrens ihren Mandanten partnerschaftlich zur Seite zu stehen und das Verfahren im Steuerstrafrecht in Berlin zu einem für den Betroffenen optimalen Ergebnis zu führen. Als Rechtsanwälte sind sie dabei zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Das Steuerrecht ist kompliziert und für Laien kaum zu durchschauen

Die Rechtsanwälte und Steuerberater Wiese Schlichting GbR Berlin ist für alle Betroffenen eines Verfahrens im Steuerstrafrecht in Berlin und Birkenwerder die richtige Anlaufstelle. So ist Dirk Wiese gleichzeitig Rechtsanwalt und Steuerberater, sein Kollege Thorsten Schlichting ist Fachanwalt für Steuerrecht in Berlin. Selbstverständlich erweitern die Rechtsanwälte ihre Kenntnisse fortlaufend mit Weiterbildungen. Besonders wichtig ist den Rechtsanwälten sowie den Angestellten in den Kanzleien in Berlin und Birkenwerder ein enger und vertrauensvoller Kontakt mit den Mandanten. Ihnen ist bewusst, dass die Themen Steuerstrafrecht in Berlin und Selbstanzeige in Berlin sehr sensible Materien sind und vor allem eine vertrauliche Zusammenarbeit mit den Mandanten voraussetzen.

Ein Fachanwalt für Steuerrecht in Berlin berät und vertritt sowohl Privatpersonen wie Unternehmen. Wer seine Steuersachen einem Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht in Berlin überträgt, ist in puncto Steuerstrafrecht in Berlin jedenfalls auf der sicheren Seite. So kennt sich ein Fachanwalt für Steuerrecht in Berlin mit der Praxis in den Finanzbehörden aus. In einem steuerstrafrechtlichen Fall weiß er, auf welche Details es ankommt, wenn es zum Beispiel um die Festsetzung einer Strafhöhe für das Vergehen einer Steuerhinterziehung geht – für den Fall, dass sich eine Verurteilung nicht vermeiden lässt.

Allerdings wird ein Anwalt für Steuerstrafrecht in Berlin in dem gesamten Strafverfahren peinlichst genau darauf achten, dass die Rechte seines Mandanten gewahrt werden und dieser nur aufgrund von Tatsachen verurteilt werden darf, die zweifelsfrei feststehen und in einem einwandfreien Verfahren festgestellt wurden. Das gilt übrigens auch für die Frage von Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Diese Frage ist nicht nur im allgemeinen Strafrecht wichtig. Im Steuerstrafrecht in Berlin bestimmt dieser Unterschied die Grenze zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit.

Bei Selbstanzeigen an das Finanzamt muss viel bedacht werden, Anwälte für Steuerstrafrecht unterstützen dabei

Die wichtigsten Punkte, über die man als Betroffener vor einer Selbstanzeige in Berlin informiert sein soll, sind:

  1. Lassen Sie sich vorab von einem Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Berlin, am besten von einem Fachanwalt für Steuerrecht in Berlin beraten.
  2. Wenn bereits Steuerverkürzungen eingetreten sind, tritt die Straffreiheit für eine Steuerhinterziehung nur dann ein, wenn der Betroffene die Steuern (unter bestimmten Umständen inklusive eines Aufschlags) innerhalb einer vom Finanzamt bestimmten Frist zurückzahlt.
  3. Die Selbstanzeige in Berlin muss sachlich vollständig sein. Eine allgemein gefasste Selbstanzeige dahingehend, dass irgendwelche Steuerstraftaten begangen wurden, reicht für die Straffreiheit nicht aus.
  4. Auch eine bereits angekündigte Außenprüfung durch die Finanzbehörde (§ 196 AO) steht der Straffreiheit durch eine Selbstanzeige in Berlin entgegen. Gleiches gilt, wenn der Betroffene weiß, dass bereits gegen ihn wegen einer Steuerhinterziehung ermittelt wird.

Was muss bei einer Selbstanzeige im Steuerrecht beachtet werden?

Eine Selbstanzeige im Steuerstrafrecht in Berlin hat nur unter bestimmten Voraussetzungen strafbefreiende Wirkung. Beachten Sie dabei folgende Punkte:

  • Wenden Sie sich vor einer Selbstanzeige gegenüber dem Finanzamt oder den Strafermittlungsbehörden an einen Fachanwalt für Steuerrecht in Berlin.
  • In vielen Fällen liegen noch keine Beweise vor, oft werden diese erst durch unbedachte Äußerungen des Beschuldigten bekannt.

Oft liegt auch bereits ein Verfahren gegen den Betroffenen vor, sodass die strafbefreiende Wirkung von vornherein nicht eintreten kann.

Das seit 2015 geltende Recht hat die Straffreiheit durch eine Selbstanzeige erheblich ausgeweitet. Bis 2014 bestand die Möglichkeit einer Straffreiheit durch eine Selbstanzeige in Berlin nur bis zu einem Betrag von 25.000 Euro hinterzogener Steuern. In dem neu eingeführten § 398a AO wurde dann festgelegt, dass auch bei höheren Summen Straffreiheit durch Selbstanzeige eintreten kann – wenn der Täter neben den Zinsen noch einen weiteren Betrag an die Staatskasse zahlt. Dieser beträgt zwischen 10 und 20 Prozent in Abhängigkeit von der Höhe der hinterzogenen Steuern.

In der Praxis des Steuerstrafrechts in Berlin hat es sich gezeigt, dass eine eingehende Beratung vor der Entscheidung, mit einer Selbstanzeige eine Bestrafung zu verhindern, sich auf jeden Fall für den Betroffenen lohnt. Übereilte Entscheidungen ohne Rücksprache mit einem Experten können sich im Nachhinein als verhängnisvoll herausstellen. Denn die vielen Einzelheiten des Steuerstrafrechts können nur von ausgewiesenen Fachleuten berücksichtigt werden. Die Spezialisten der Rechtsanwälte und Steuerberater Wiese Schlichting GbR Berlin raten deshalb, dieses Gespräch mit einem Fachanwalt für Steuerrecht in Berlin zu suchen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen.

Infos zur Selbstanzeige im Steuerrecht in Berlin

Grundlage für die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige in Berlin ist § 371 der Abgabenordnung. Wer sich über eine Selbstanzeige in Berlin Gedanken macht, sollte dies nicht voreilig tun, sondern sich auf jeden Fall vorher mit einem Fachanwalt für Steuerrecht in Berlin hierüber beraten lassen. Es kann sein, dass überhaupt keine strafrechtlich relevante Steuerhinterziehung vorliegt, die mit den Mitteln des Steuerstrafrechts in Berlin verfolgbar ist. Oft ist es auch nicht mehr möglich, durch eine Selbstanzeige in Berlin Straffreiheit zu erlangen, wenn bereits ein Verfahren gegen den Betroffenen läuft. In einem solchen Fall ist es wichtig, ein strategisch intelligentes Vorgehen gemeinsam mit einem Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Berlin oder Fachanwalt für Steuerrecht in Berlin zu überlegen.


Gehen Sie als Betroffener am besten wie folgt vor:

  • Nehmen Sie Kontakt mit einem Fachanwalt für Steuerrecht in Berlin auf.
  • Ihr Anwalt wird den Fall mit Ihnen besprechen und die Fakten analysieren.
  • Der Anwalt erstellt eine rechtssichere und wirksame Selbstanzeige, wenn diese Aussicht auf Erfolg hat.

Was ist Steuerhinterziehung?

Was ist überhaupt Steuerhinterziehung? Diese Frage stellt sich häufig. Die Antwort gibt § 370 der Abgabenordnung (AO). In dieser Norm werden im ersten Absatz drei Alternativen aufgezählt, deren Verwirklichung tatbestandlich eine Steuerhinterziehung darstellt: die unrichtige oder unvollständige Angabe von steuerlich relevanten Tatsachen gegenüber einer Behörde, insbesondere der Finanzbehörde (Nr. 1), die pflichtwidrige Nichtangabe von steuerlich erheblichen Tatsachen (Nr. 2) oder die pflichtwidrige Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstempeln (Nr. 3). Voraussetzung für alle drei Alternativen der Tatbegehung ist vorsätzliches Handeln. § 378 AO sanktioniert auch eine fahrlässige Verhaltensweise: Das ist die sogenannte leichtfertige Steuerverkürzung. Der Gesetzgeber sieht diese fahrlässige Steuerhinterziehung jedoch als Ordnungswidrigkeit an, die nicht mit einer Freiheitsstrafe, sondern nur mit einer Geldbuße geahndet werden kann – allerdings in einer Höhe bis zu 50.000 Euro (§ 378 Abs. 2 AO).

Fachanwalt für Steuerrecht in Berlin

Wie wird man Fachanwalt für Steuerrecht in Berlin? Voraussetzung dafür ist natürlich zunächst die Zulassung als Rechtsanwalt. Rechtsanwalt darf nur werden, wer Rechtswissenschaften studiert und erfolgreich mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen und anschließend ein Referendariat absolviert hat, das ebenfalls mit einem Staatsexamen abgeschlossen wird (das zweite oder sogenannte Große Juristische Staatsexamen). Der Titel Fachanwalt für Steuerrecht in Berlin wird vergeben, wenn ein Rechtsanwalt praktische Tätigkeiten auf dem Gebiet des Steuerrechts nachweist (eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen). Zusätzlich muss sich der Rechtsanwalt theoretisch weiterbilden und sein Spezialwissen in Prüfungen belegen. Der Titel Fachanwalt für Steuerrecht in Berlin darf nur an Juristen vergeben werden, die mindestens drei Jahre als Anwalt zugelassen sind. All dies zeigt, dass Mandanten, die sich an einen Fachanwalt für Steuerrecht in Berlin wenden, auf besondere Kenntnisse ihres Anwalts vertrauen können.

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Profitieren Sie von unserer Doppelkompetenz: Als erfahrene Juristen machen wir uns seit 1999 stark für Ihre Rechte und setzen sie auf direktem Wege durch – und als Steuerexperten unterstützen wir Sie dabei, Ihre Steuern dauerhaft zu optimieren. Dabei behalten wir das Wesentliche stets im Blick: praxisnahe Lösungen für Ihren Erfolg. Zu unseren bevorzugten Beratungsfeldern zählen Arzt- und Medizinrecht, Arbeitsrecht, Baurecht und Erbrecht, Gesellschafts- sowie Steuerrecht. Hinzu kommen umfassende Leistungen im Bereich der Steuerberatung.

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Redaktion: Kai Kruel

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