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Ungewollt schwanger

Dieser Artikel wurde verfasst von MVZ Ambulantes Gynäkologisches OP-Zentrum Greifwalder Straße GmbH in Berlinhier zum Autor
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Ungewollt schwanger – und was nun? Zwar ist für die meisten Frauen die Information, dass sie schwanger sind, einer der schönsten Momente in ihrem Leben. Doch das ist natürlich nicht immer so. Für viele Frauen, die ungewollt schwanger werden, ist die Aussicht auf eine so einschneidende Änderung in ihrem Leben eine starke Belastung. Es gibt viele Frauen, die ohne Unterstützung eine Schwangerschaft kaum überstehen können. Sie kommen mit dieser Situation schwer zurecht. Doch es gibt Hilfe. Die Schwangerschaftsberatung in Berlin steht allen Frauen offen, die sich in dieser Konfliktsituation beraten lassen möchten.

Wie risikoreich war ein Schwangerschaftsabbruch in Berlin noch in den 1950er-Jahren?

Schon zu jeder Zeit, früher genauso wie heute, wurden Frauen ungewollt schwanger. Durch moderne Verhütungsmethoden und die Aufklärung der Jungen und Mädchen bereits vor dem Einsetzen der Pubertät hat sich die Zahl der ungewollt schwanger werdenden Frauen jedoch deutlich verringert. Weil Abtreibungen noch im 20. Jahrhundert mit Gefängnisstrafe bedroht wurden, nahmen die Ärzte keine solchen Eingriffe vor, wenn sie sich nicht in die Gefahr strafrechtlicher Verfolgung und dem Verlust ihrer Zulassung begeben wollten. Also sahen sich viele Frauen gezwungen, einen Abbruch der Schwangerschaft heimlich vorzunehmen. Früher gingen ungewollt schwanger gewordene Frauen häufig zu den sogenannten „Engelmacherinnen“. Das Risiko schwerer Gesundheitsgefährdungen und sogar des Todes der Frau war hier groß. Heutzutage müssen Frauen diese Ängste nicht mehr erleiden, wenn sie ungewollt schwanger in Berlin ihr Kind nicht austragen wollen.

Seit den 1960er und 1970er Jahren hat sich die Lage zugunsten der betroffenen Frauen verbessert. In der DDR und in der BRD wurden Gesetze erlassen, die eine Schwangerschaftsunterbrechung erleichterten. Hier ist insbesondere die Fristenlösung zu nennen. Sie markiert für einen Schwangerschaftsabbruch in Berlin und anderenorts in Deutschland den entscheidenden Wendepunkt. Für dieses Recht haben Frauen bereits seit Anfang des 20. Jahrhunderts gestritten. Heute werden für Frauen, die ungewollt schwanger sind, aber auch viele andere soziale Unterstützungen geboten, die das Austragen eines Kindes möglich machen, ohne dass die Betroffene in Not gerät. Dazu gehört zum Beispiel die gesetzliche Regelung der Adoption.

Welche Probleme quälen Frauen, die ungewollt schwanger in Berlin um Rat bitten?

Es gibt viele Gründe für eine ungewollte Schwangerschaft, bei der sich Frauen an eine Schwangerschaftsberatung in Berlin wenden:

  • Mann und Frau sind noch zu jung, um eine Familie zu gründen.
  • Es besteht zwischen dem Paar überhaupt keine dauerhafte Beziehung – die Schwangerschaft war ein klassischer „Unfall“ und die Frau würde mit einem Kind allein dastehen.
  • Die Familienplanung des Paares ist bereits abgeschlossen.
  • Hintergrund der ungewollten Schwangerschaft ist eine Vergewaltigung oder eine andere Straftat.
  • Es besteht die Gefahr der Missbildung des Kindes.
  • Die Gesundheit der Mutter ist durch eine Schwangerschaft gefährdet. Dazu gehört auch eine psychische Belastung.
  • Die Schwangere hat sich bereits fest zu einem Schwangerschaftsabbruch in Berlin entschlossen und benötigt nur noch den Berechtigungsschein.

Mit all diesen Gründen – und es gibt natürlich zahlreiche weitere – ist die Schwangerschaftsberatung in Berlin täglich befasst. Immer wieder fragen Frauen nach Hilfe in einer solchen Situation – bei Freunden und in der Familie, bei Ärzten oder in Kliniken wie dem Ambulanten Gynäkologischen Operationszentrum Berlin. Den Ärzten am Ambulanten Gynäkologischen Operationszentrum Berlin werden häufig Fragen im Zusammenhang mit einer ungewollten Schwangerschaft gestellt. Gesetzlich ist geregelt, dass nur offizielle Stellen für die Schwangerschaftsberatung in Berlin eine Bescheinigung erstellen dürfen, die zu einer Abtreibung in Berlin berechtigt. Vor einem eventuellen Schwangerschaftsabbruch in Berlin muss eine Beratung erfolgen, die auch Alternativen aufzeigt. Jede Frau kann aber beruhigt in eine solche Schwangerschaftsberatung gehen. Denn die Frau darf in dieser Situation nicht zu einer bestimmten Entscheidung gedrängt werden.

MVZ Ambulantes Gynäkologisches OP-Zentrum Greifwalder Straße GmbH in Berlin, Empfang

Jede betroffene Frau sollte sich bewusst sein, dass sie in ihrer Situation nicht allein ist. Die Zahl der Frauen, die ungewollt schwanger werden, ist außerordentlich hoch. Nach einer in Lancet Global Health (2018; doi: 10.1016/S2214-109X(18)30029-9) veröffentlichten Studie ist weltweit fast jede zweite Schwangerschaft (44 %) zumindest nicht beabsichtigt gewesen. Da ist es nicht verwunderlich, dass auch ein Schwangerschaftsabbruch in Berlin häufig ist. Allerdings ist die Zahl der Abtreibung in Berlin wie in ganz Deutschland (vgl. die Zahlen von profamilia) seit 2000 tendenziell rückläufig.

Ist die Adoption eine echte Alternative zum Schwangerschaftsabbruch in Berlin?

Anstatt einer Abtreibung in Berlin entscheiden sich viele Frauen für das Austragen des Kindes – und bereuen diese Entscheidung langfristig nicht. Viele alleinstehende Mütter sind mit ihrem Kind glücklich und bereuen es nicht, dass sie sich gegen einen Schwangerschaftsabbruch in Berlin entschieden haben. Oft sind die Probleme weniger groß als vorher gedacht. Und es gibt zahlreiche Hilfen vom Staat und anderen Institutionen, die alleinstehenden Frauen helfen. Eine Alternative zur Abtreibung in Berlin ist zum Beispiel die Freigabe des Kindes zur Adoption. Die Mutter trägt das Kind aus, gibt es aber nach der Geburt in die Hände des Jugendamtes, die es an ein anderes Paar vermitteln. Dort ist für das Kind gut gesorgt. Denn die Kriterien für die Auswahl von Paaren, die ein Kind adoptieren dürfen, sind gesetzlich streng geregelt.

Welche Richtlinien bestimmen einen Schwangerschaftsabbruch nicht nur in Berlin?

Ungewollt schwanger zu werden ist ein Problem, das so alt ist wie die Menschheit selbst. Es ist heute – trotz der vielen Fortschritte im Rahmen der sexuellen Aufklärung – leider immer noch so, dass viele Frauen ungewollt schwanger werden und über die Voraussetzungen eines Schwangerschaftsabbruchs in Berlin überhaupt nichts wissen. So wenden sich viele Frauen unmittelbar an eine gynäkologische Klinik, zum Beispiel an das Ambulante Gynäkologische Operationszentrum Berlin, wenn sie ungewollt schwanger sind, um dort Hilfe zu finden. Die Ärzte und Mitarbeiter im Ambulanten Gynäkologischen Operationszentrum Berlin verweisen die Frauen dann an die Stellen oder Ärzte, die für eine Schwangerschaftsberatung in Berlin zugelassen sind. Dies kann auch ein Arzt sein, der eine Berechtigung zur Schwangerschaftskonfliktberatung hat. Der Arzt, der diese Beratung vornimmt, darf den Eingriff selbst jedoch nicht vornehmen. Eine Abtreibung in Berlin (das gilt natürlich auch für ganz Deutschland) darf nur unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen vorgenommen werden. Und hierzu gehört fast immer eine Schwangerschaftsberatung in Berlin.

MVZ Ambulantes Gynäkologisches OP-Zentrum Greifwalder Straße GmbH in Berlin, Untersuchungsraum

Sind Sie ungewollt schwanger geworden? Bitte verzweifeln Sie nicht, sondern wenden Sie sich an Ihren Arzt oder an eine Schwangerschaftsberatung in Berlin, die Sie unterstützen und Ihnen weiterhelfen werden. Ein Schwangerschaftsabbruch in Berlin ist möglich, aber nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen zulässig. Wichtig ist vor allem, dass in der Regel – wenn nicht eine medizinische Indikation gegeben ist – nur innerhalb der ersten 12 Wochen ein Schwangerschaftsabbruch in Berlin legal ist. Eine Ausnahme gilt für die medizinische Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch in Berlin.

Bedenken Sie bitte: Die Nachricht über eine ungewollte Schwangerschaft ist zwar zunächst oft ein Schock. Wenn Sie Ihre Situation jedoch genau überdenken, wenn Sie Hilfe in Anspruch nehmen und sich über die zahlreichen Fördermöglichkeiten informieren, die der Staat und soziale Institutionen zur Verfügung stellen, werden Sie viele zusätzliche Perspektiven kennenlernen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Berlin überflüssig machen. Wichtig ist aber vor allem, dass Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Sie haben einen rechtlichen Anspruch darauf, sich in einer Stelle für Schwangerschaftsberatung in Berlin informieren zu lassen – ohne Druck. Und das heißt vor allem: ergebnisoffen. Dies gilt auch dann, wenn Ihre Entscheidung bereits feststeht.

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Das Kind zur Adoption freigeben

 

Frauen, die ungewollt schwanger werden, entscheiden sich insbesondere nach einer Schwangerschaftsberatung in Berlin oft für eine Freigabe des Kindes zur Adoption. Dies ist eine Chance, die beiden – Mutter und Kind – eine Perspektive eröffnet, mit der eine Abtreibung in Berlin vermieden wird. Hierfür gibt es für Frauen auch die Option einer anonymen beziehungsweise vertraulichen Geburt. Diese wird oft von Frauen in Anspruch genommen, die ihre ungewollte Schwangerschaft weitgehend geheim halten möchten. Das Kind darf im Fall einer Adoption erst im Alter von 16 Jahren Informationen nach seiner Herkunft verlangen. Im Rahmen einer Schwangerschaftsberatung in Berlin erhalten betroffene Frauen hierzu umfängliche Informationen und werden auf Ihren Wunsch an eine Adoptionsvermittlungsstelle verwiesen.

 

Schwangerschaftsberatung in Berlin

 

Wenn Sie ungewollt schwanger sind, können Sie sich an die Schwangerschaftsberatung in Berlin wenden. Diese Stellen finden Sie auf einer Seite des Portals berlin.de. Die Schwangerschaftsberatung steht jeder Frau offen, die in einer Konfliktsituation Rat und Hilfe sucht. Nicht alle Stellen für Schwangerschaftsberatung sind aber berechtigt, eine Bescheinigung auszustellen, die nach drei Tagen Bedenkzeit eine Schwangerschaftsunterbrechung rechtlich möglich macht. Die Beratung einer ungewollt schwanger gewordenen Frau erfolgt immer ergebnisoffen. Gemeint ist damit, dass die Schwangere auch nach dem Beratungsgespräch bei ihrem Entschluss für eine Abtreibung bleiben kann. Wer sich ungewollt schwanger in Berlin eindeutig für diesen Schritt entscheidet, bekommt natürlich den dafür nötigen Beratungsschein. Zudem besteht die Schweigepflicht des Beratungsteams unverändert fort.

 

Schwangerschaftsabbruch in Berlin

 

Medizinisch kann ein Schwangerschaftsabbruch in Berlin auf zwei Arten erfolgen. Es gibt die Absaug- und die Ausschabemethode. Die Absaugmethode wird sehr viel häufiger vorgenommen, weil sie als sehr sicher gilt und meist keine Komplikationen zur Folge hat. Auch ein medikamentöser Abbruch der Schwangerschaft ist möglich. Eine Abtreibung darf nur von Ärzten durchgeführt werden. Der Arzt, der den Eingriff vornimmt, darf selbst nicht die Schwangerschaftskonfliktberatung vorgenommen haben. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Bedingungen. Auf jeden Fall werden aber die Kosten für die ärztliche Beratung und die Behandlung eventueller Komplikationen nach dem Eingriff übernommen.

 

Voraussetzungen für einen Schwangerschaftsabbruch in Berlin

 

Ein Schwangerschaftsabbruch in Berlin ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Jeder Abtreibung in Berlin muss eine Schwangerschaftsberatung in Berlin vorausgegangen sein. Grundsätzlich sind drei Möglichkeiten für einen legalen Schwangerschaftsabbruch in Berlin gegeben:

  • Fristenlösung: Die Frau hat sich innerhalb der ersten 12 Wochen, nachdem sie ungewollt schwanger wurde, an einer anerkannten Stelle für Schwangerschaftsberatung in Berlin umfassend informiert.
  • Kriminogene Indikation: Die Frau ist aufgrund einer Vergewaltigung schwanger. Hier ist eine Abtreibung in Berlin ebenfalls nur innerhalb der ersten 12 Wochen der Schwangerschaft möglich.
  • Bei der medizinischen Indikation ist eine Abtreibung in Berlin jederzeit möglich, wenn die Gesundheit der Schwangeren (körperlich oder seelisch) nur durch einen Abbruch der Schwangerschaft bewahrt werden kann.

Die Fristenlösung ist der häufigste Grund, warum eine Schwangerschaftsunterbrechung in Berlin vorgenommen wird. Allerdings ist die 12-Wochen-Frist unbedingt einzuhalten. Frauen, die ungewollt schwanger in Berlin einen Abbruch anstreben, müssen sich zügig um die vorgeschriebene Beratung kümmern. Das ist aber erst möglich, wenn eine Schwangerschaft ärztlich feststeht. Dann sind bereits vier bis fünf Wochen der Fristenperiode verstrichen.

 
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Der Autor

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Unser kompetentes Team aus Gynäkologen, Anästhesisten und ausgebildete Schwestern betreuen Sie auf einem hohen Niveau und in persönlichem Kontakt vom ersten Vorgespräch bis zu Ihrer Entlassung. Und das bereits seit über 25 Jahren.

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