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Vor Gericht in Berlin werden Verkehrsunfälle mit Modellautos nachgestellt in Verfahren zum Verkehrsunfallrecht

Verkehrsunfallrecht in Berlin

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Verkehrsunfallrecht in Berlin spielt in der juristischen Praxis in allen Bezirken der Hauptstadt eine große Rolle. Ob in Spandau, Mitte, Neukölln, Lichtenberg, Reinickendorf oder Pankow – nach jedem Unfall in Berlin muss geklärt werden, welcher Unfallbeteiligte für den Ausgleich der Schäden aufzukommen hat. Manchmal drohen auch Sanktionen: Bei Ordnungswidrigkeiten kommen Geldbußen in Betracht, bei Straftaten Geld- oder sogar Freiheitsstrafen. Und oft ist auch die Fahrerlaubnis betroffen. Der Entzug des Führerscheins trifft Autofahrer dabei besonders hart. Deshalb ist es besonders wichtig, als Betroffener einen Anwalt für Verkehrsrecht in Spandau oder einem anderen Bezirk in Berlin aufzusuchen, wenn man als Kfz-Führer in einen Unfall verwickelt wird.

Entscheidend für alle Ansprüche und die Frage, ob straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtliche Sanktionen verhängt werden, ist immer die Klärung der Schuld: Wem ist aufgrund einer Pflichtverletzung oder möglicherweise eines vorsätzlichen gefährlichen Verhaltens die Verantwortung für alle entstandenen Schäden zuzurechnen? Gibt es eventuell eine Mitschuld des Verletzten? Zwar spielt insbesondere im Bereich des Autoverkehrs die Gefährdungshaftung eine große Rolle, die unabhängig vom Verschulden eintritt. Unabhängig von der Betriebsgefahr eines jeden Pkw kommt es letztlich jedoch entscheidend auf das menschliche Verhalten an. Wer in Spandau oder einem anderen Bezirk von Berlin Verkehrsregeln verletzt und dadurch Schäden verursacht, muss für die juristischen Folgen einstehen. Er ist verpflichtet, diese Schäden finanziell auszugleichen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht in Spandau hilft Betroffenen dabei, ihre Rechte durchzusetzen.

Verkehrsunfallrecht in Berlin spielt sich im Wesentlichen auf zwei Rechtsgebieten ab: Zivilrecht und Strafrecht. Zivilrechtlich geht es um die Klärung von Schadenersatzansprüchen der Unfallbeteiligten, strafrechtlich um Geldstrafe, Freiheitsstrafe, die Erteilung eines Fahrverbots oder den Entzug der Fahrerlaubnis. Bei Verkehrsunfällen in Berlin Spandau ist erstinstanzlich in der Regel das Amtsgericht Spandau zuständig. Fälle mit Bezug zum Straßenverkehr sind häufig. Wer sich nach einem Unfall an einen Anwalt für Verkehrsrecht in Spandau wendet, wird zumeist den Rat bekommen, zunächst auf alle Aussagen gegenüber Ermittlungsbehörden zu verzichten. Solange man als Beschuldigter eines Verfahrens in Betracht kommt, hat man das Recht zu schweigen. Der Anwalt wird als Erstes Akteneinsicht beantragen, um sich eine Übersicht über die aktuellen Erkenntnisse der Behörden zu verschaffen. Diese Informationen sind die Grundlage für eine juristische Verhandlungsstrategie im Sinne des Mandanten.

Schwerer Unfall auf der Landstraße - hier wird ein Fachmann für Verkehrsunfallrecht gebraucht

Auf der Suche nach einem Anwalt für Verkehrsrecht in Spandau kommt es darauf an, einen Spezialisten für Verkehrsunfallrecht zu finden. Zwar sind Rechtsanwälte als Volljuristen prinzipiell für jedes Rechtsgebiet zuständig – in der Praxis spezialisieren sich jedoch die meisten Anwälte. Fachanwälte für Verkehrsrecht haben umfangreiche praktische und theoretische Kenntnisse im Verkehrsunfallrecht in Berlin nachgewiesen. Sie müssen sich auch nach der Verleihung des Fachanwaltstitels jährlich fortbilden. Juristen für Verkehrsunfallrecht in Berlin kennen sich mit allen Aspekten der juristischen Beurteilung von Verkehrsunfällen aus. Sie wissen, worauf es im jeweiligen Rechtsgebiet ankommt – ob bei der Verteidigung im Strafverfahren oder der Abwehr oder Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadenersatz vor dem Zivilgericht. In der Praxis spielt vor allem die Zusammenarbeit mit Versicherungen eine große Rolle.

Im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall in Spandau geht es um viele Fragen: Was kann gegen den vorübergehenden Einzug eines Führerscheins getan werden? Sind die Voraussetzungen für Schadenersatz oder Schmerzensgeld gegeben? Wenn ja, wie hoch sind diese Ansprüche und gegen wen richten sie sich? Wie sieht die Unfallregulierung mit den Versicherungen aus? Gibt es „Punkte in Flensburg” für eventuelle Verkehrsverstöße? Können wegen eines Nutzungsausfalls die Kosten für einen Mietwagen ersetzt werden? Mit diesen und vielen weiteren Fragen setzen sich Anwälte für Verkehrsrecht in Berlin Spandau auseinander. Für die Betroffenen bedeutet diese juristische Hilfe eine wesentliche Erleichterung – vor allem aber einen umfassenden Schutz ihrer Rechte und die kompetente Durchsetzung ihrer Ansprüche. Dies gilt nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Fußgänger oder Radfahrer, die in einen Verkehrsunfall verwickelt werden.

Die juristische Aufarbeitung eines Verkehrsunfalls wird für jeden Betroffenen wesentlich erleichtert, wenn er sich unmittelbar nach dem Unfall an einige wichtige Regeln hält: Nach eventuell notwendigen und vorrangigen Erste-Hilfe-Maßnahmen können Fotos vom Unfallort sehr hilfreich sein. Hier sollten sowohl Detailfotos als auch Übersichtfotos gemacht werden. Achten Sie vor allem auf Bremsspuren oder den Austritt von Flüssigkeiten. Besonders dann, wenn Personen verletzt sind oder hohe Sachschäden entstanden sind, muss die Polizei gerufen werden. Dies gilt auch beim Verdacht auf Straftaten (Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Gefährdung des Straßenverkehrs usw.). Auch bei einer insgesamt unklaren Sachlage ist das Herbeirufen der Polizei hilfreich. Vor allem aber gilt: Bewahren Sie Ruhe und versuchen Sie, möglichst einen klaren Kopf zu behalten!

Anwalt für Verkehrsunfallrecht in Berlin

Für alle Unfallbeteiligten raten Anwälte für Verkehrsunfallrecht in Berlin jedoch, keine Aussagen zur Sache zu machen, bevor eine kompetente Rechtsberatung durchgeführt wurde. Denn gerade in der außergewöhnlichen Situation nach einem Unfall lässt man sich als Betroffener oft zu Aussagen hinreißen, die im Nachhinein nachteilig sind. Auskünfte zu den Personalien sind allerdings verpflichtend. Nach jedem Unfall gilt es, möglichst umgehend den Rat eines kompetenten Anwalts für Verkehrsrecht einzuholen. Dann hat man als Unfallbeteiligter die Gewähr, dass die eigenen Rechte durch einen fachkundigen Beistand gewahrt werden.

Fahrverbot in Berlin

 

Anwälte für Verkehrsunfallrecht in Berlin werden sehr oft kontaktiert, wenn es um die Erlaubnis zum Führen eines Kraftwagens geht. Der Führerschein ist für viele Menschen die Voraussetzung für Mobilität – für einige sogar die Grundlage ihrer beruflichen Tätigkeit. Juristisch wird zwischen der Entziehung der Fahrerlaubnis und dem Fahrverbot unterschieden. Ein Fahrverbot wird oft im Zusammenhang mit dem Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit verhängt. Der Betroffene muss seinen Führerschein bei der Behörde abgeben – er bekommt den Führerschein jedoch nach einer festgelegten Zeit (die drei Monate nicht überschreiten darf) wieder zurück. Die Entziehung der Fahrerlaubnis wird nur dann ausgesprochen, wenn der Fahrer eine Straftat begangen hat. In diesem Fall wird der Führerschein eingezogen und vernichtet. Erst nach einer vom Gericht festgelegten Zeit hat der Betroffene wieder die Chance, Auto zu fahren. Er muss dafür allerdings einen neuen Führerschein beantragen.

 

Schadenersatz bei Verkehrsunfall in Berlin

 

Schadenersatz bei einem Verkehrsunfall bedeutet, dass materielle und immaterielle Schäden finanziell ausgeglichen werden. Um die Ansprüche des Geschädigten sicherzustellen, besteht für jeden Autofahrer eine Versicherungspflicht. Wenn ein Unfall passiert ist, ist es wichtig, dass die Unfallbeteiligten unverzüglich ihren Versicherungen den Vorfall melden. Der Anspruch auf Schadenersatz bei einem Verkehrsunfall besteht grundsätzlich gegenüber demjenigen, der den Unfall verschuldet hat. Ersatzfähig sind Kosten für die Reparatur eines Wagens, für medizinische Behandlungen oder einen Leihwagen. Bei einem Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert eines Wagens ersetzt. Auch Ansprüche auf Schmerzensgeld können unter bestimmten Umständen bestehen – als Ausgleich für einen immateriellen Schaden.

 

Klärung der Schuldfrage bei einem Verkehrsunfall

 

Wer als Anwalt für Verkehrsrecht in Spandau oder in einem anderen Teil Berlins tätig ist, wird bei Verkehrsunfällen immer wieder mit der Schuldfrage konfrontiert: Wer trägt für einen Verkehrsunfall die Verantwortung? Von der Antwort auf diese Frage hängt es ab, ob der Betroffene wegen einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat sanktioniert wird (Geldbuße, Geldstrafe, Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis) und dem Unfallgegner Schadenersatz leisten muss. Die Schuldfrage kann abschließend nur von einem Gericht entschieden werden. Es ist deshalb für jeden Unfallbeteiligten empfehlenswert, unmittelbar nach einem Unfall möglichst noch keine Aussagen zum Unfallverlauf gegenüber der Polizei zu machen. Es ist ratsam, sich vor jeder Äußerung gegenüber den Behörden oder dem Unfallgegner an einen Anwalt für Verkehrsunfallrecht in Berlin zu wenden.

 
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